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AGB |
1. Allgemeines - Vertragsgrundlagen
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit dem Dienstleistungsunternehmen Family & more, Inhaberin Christiane Krug, Grochlitzer Straße 33 in 06618 Naumburg.
Durch schriftliche sowie mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den AGB einverstanden.
2. Angebot und Vertragsabschluß
- Die schriftlichen, telefonischen, per E-Mail erteilten Aufträge des Kunden sind Angebote, an die der Kunde grundsätzlich gebunden ist. Der Vertrag kommt durch meine Auftragsbestätigung oder Empfangsbestätigung des Kunden zustande.
- Etwaige Lieferhindernisse werden dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche, mitgeteilt. Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Eine Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt den Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens vierzehntägigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
- Teillieferungen sind zulässig.
3. Preise und Lieferbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese ist auf den Rechnungen getrennt ausgewiesen.
- Auf Wunsch des Kunden kann die Kleidung auch abgeholt werden und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Die Zahlung hat innerhalb von zwei Wochen nach Ausführung der Dienstleistung zu erfolgen.
4. Haftung
Der Dienstleister haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden und Ausübung von sonstigen Dienstleistungen haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz oder grober Fährlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.
Transportschäden können grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden, schriftlich angezeigt werden, wobei es zur Fristwahrung auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige ankommt.
5. Gerichtstand
Der Gerichtstand ist Naumburg/Saale.
6. Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Bedingungen unvollständig sein, so werden die Bedingungen in ihren übrigen Inhalten davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
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AGB Wäscheservice
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1. Wäscheservice
Der Wäscheservice verpflichtet sich zu einer sachgemäßen und schonenden Behandlung des Waschgutes.
2. Mängel an eingelieferten Reinigungsgut
Der Wäscheservice ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, Knöpfe und Schnallen, die nicht druckbeständig sowie temperaturbeständig sind und andere verborgene Mängel).
Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Wäscheservice dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3. Rückgabe
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt im allgemeinen durch Lieferung des Wäscheservice oder durch den Kunden selbst. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem Liefertermin entgegennehmen, (evtl. anfallende Nachlieferungsgebühren muss der Kunde selbst tragen).Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, so ist der Wäscheservice zur gesetzlichen vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung . Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.
Sollten unvorhergesehene Zwischenfälle die Auslieferung verzögern, können Ansprüche irgendwelcher Art hieraus nicht hergeleitet werden.
4. Bei Mängel an ausgelieferten Reinigungsgut
Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Wäscheservice bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Rücklieferscheines. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rücklieferung gerügt werden.
5. Haftungsgrenze
Der Wäscheservice haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Wäscheservice nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.
Der Gerichtsstand für beide Teile ist Naumburg/Saale.
Mit der Übergabe der Textilien in den Wäscheservice sind die Lieferbedingungen anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. |
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